Profis Dienstag, 20.10.2015

Geldstrafe für den 1. FC Nürnberg

Der Club muss 15.000 Euro Strafe zahlen. Zudem erfolgt ein Choreografie-Verbot bis Ende des Jahres.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Nürnberg zu einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro verurteilt und damit auf die Vorkommnisse beim Heimspiel gegen Fortuna Düsseldorf (30.08.15) reagiert.

Der Club muss damit zum zweiten Mal in diesem Jahr wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger eine Geldstrafe zahlen. Kurz vor Spielbeginn entzündeten Nürnberger Anhänger im Zuschauerblock pyrotechnische Gegenstände, die nicht Teil der genehmigten Choreografie waren.

Choreo-Verbot bis Ende des Jahres

Neben der Geldstrafe wurde im Dialog mit dem DFB über Maßnahmen diskutiert, die sich mildernd auf das Strafmaß auswirkten. Dazu gehört ein bis Ende des Jahres 2015 ausgesprochenes Choreografie-Verbot. Nicht davon betroffen sind sämtliche Fan-Utensilien, die in der Stadionordnung erlaubt sind.

Der 1. FC Nürnberg hat dem Urteil zugestimmt, damit ist es rechtskräftig. 


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