Fans Freitag, 06.03.2015

Geldstrafe und Auflage für den 1. FC Nürnberg

Der Club muss 17.500 Euro Strafe zahlen und zusätzlich ein Kamerasystem für 30.000 Euro in Betrieb nehmen.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 17.500 Euro belegt.

Zur Förderung der Stadionsicherheit wird dem 1. FC Nürnberg zusätzlich zur Auflage gemacht, einen Geldbetrag von 30.000 Euro für die Anschaffung eines modernen, hochauflösenden Kamerasystems im Nürnberger Stadion zu verwenden.

Urteil akzeptiert

Nach Spielende der Partie des 1. FC Nürnberg gegen den 1. FC Kaiserslautern am Montag, 29.09.14, kam es im Stadionbereich zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Nürnberger Anhängern und Polizei- und Ordnungskräften. Der 1. FC Nürnberg hat das Urteil akzeptiert.


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