Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Firma 1. FC Nürnberg e.V. als Betreiber der Website https://www.fcn.de ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den geltenden technischen Standards barrierefrei zugänglich zu machen.  

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.fcn.de
  
Feedback und Kontaktmöglichkeiten 

Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf https://www.fcn.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne unter presse(at)fcn.de bei uns melden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Bitte teilen Sie uns mit, auf welcher Seite und bei welcher Funktion Sie auf Barrieren gestoßen sind. Sie können uns über folgende Wege Barrieren melden:  

Kontakt:

presse(at)fcn.de
Telefonnummer: 0911940 79 100 
Anschrift: Valznerweiherstraße 200, 90480 Nürnberg 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen 

Die Website https://www.fcn.de ist teilweise konform und entspricht dadurch weitestgehend den Anforderungen der WCAG 2.1 Level AA. Einige Teile des Inhalts sind jedoch nicht vollständig barrierefrei. Wir streben eine vollständige Konformität an und arbeiten kontinuierlich daran, verbleibende Barrieren zu beseitigen. 

Folgende Ausnahmen und Unvereinbarkeiten bestehen:

  •  Links haben teilweise keinen leicht erkennbaren Namen
  • Berührungszielbereiche haben teilweise eine unzureichende Größe oder einen unzureichenden Abstand.
  • Überschriftenelemente sind nicht in einer fortlaufenden absteigenden Reihenfolge angeordnet.
  • Das Kontrastverhältnis von Hintergrund- und Vordergrundfarben ist teilweise nicht ausreichend.
  • <frame>- oder <iframe>-Elemente haben keinen Titel

Bewertungsmethode 

Die folgenden Methoden wurden verwendet, um die Barrierefreiheit der Website zu bewerten: 

  • siteboard: Die Website wurde mit siteboard gescannt und bewertet 

Durchsetzungsverfahren 

Wir sind stets bemüht, alle Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit zu klären. Sollte es dennoch vorkommen, dass Sie mit unserer Rückmeldung auf Ihr Barrierefreiheits-Anliegen nicht einverstanden sind oder wir innerhalb einer angemessenen Frist nicht auf Ihre Anfrage reagieren, haben Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Möglichkeit, ein Durchsetzungs- bzw. Schlichtungsverfahren einzuleiten. 

Für private Unternehmen ist kein besonderes Schlichtungsverfahren über eine offizielle Stelle (etwa nach dem Behindertengleichstellungsgesetz) vorgeschrieben. Sie können sich jedoch an die zuständigen Marktüberwachungsbehörden wenden, welche ab dem 28. Juni 2025 die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen des BFSG überwachen. Diese Behörden können bei Verstößen Maßnahmen ergreifen und Vermittlungsgespräche anbieten. Gegebenenfalls steht es Ihnen auch frei, rechtliche Schritte einzuleiten - das BFSG räumt Verbrauchern ausdrücklich Rechte ein, Barrierefreiheitsmängel zu beanstanden und notfalls gerichtlich prüfen zu lassen. 

Wir empfehlen jedoch, sich zunächst direkt an uns zu wenden (siehe Kontaktdaten oben). In den meisten Fällen lassen sich Fragen und Probleme im direkten Dialog klären. Unser Team hilft Ihnen gerne weiter, um gemeinsam eine für alle zufriedenstellende Lösung zu finden. 

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR): 

c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt  
Postfach 39 11 55  
39135 Magdeburg 
Telefon: 0391 567 6970  
E-Mail: MLBF(at)ms.sachsen-anhalt.de 

Letzte Aktualisierung: 27.11.2025 

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