Fans Mittwoch, 01.04.2026

Ticketweitergabe: Was ist erlaubt? Was droht bei "Schwarzhandel"

Ihr wollt euer Heimspiel-Ticket weitergeben? Dann beachtet folgende Hinweise: Was könnt ihr machen, was ist erlaubt, was sogar strafbar? Und welche Konsequenzen drohen bei sogenanntem "Schwarzhandel"?

Mehr als 20.000 Club-Fans haben sich in dieser Saison eine Dauerkarte gesichert, über 33.000 Besucher kommen in dieser Spielzeit im Schnitt pro Heimspiel ins Max-Morlock-Stadion. Tolle Zahlen, die dafür Sorgen, dass im Achteck immer eine ganz besondere Atmosphäre herrscht.

Leider wird der Club allerdings auch immer wieder auf (Dauer-)Karteninhaber aufmerksam, die mit ihren Tickets sogenannten „Schwarzhandel“ betreiben und ihre Karten unrechtmäßig zum Kauf anbieten und/oder verkaufen oder den Versuch unternehmen, als Erwachsener mit Kinder-Tickets ins Stadion zu gelangen. Wer gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen verstößt, handelt strafbar und muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Bitte beachtet deshalb:

Was ist erlaubt?

  • Im privaten Bereich: Verkauf des Tickets zum Originalpreis
  • Weitergabe an Freunde/Bekannte
  • Ticketverkauf über die Ticketbörse, den offiziellen Zweitmarkt des 1. FC Nürnberg

Was ist nicht erlaubt?

  • Gewerbsmäßiger Handel
  • Tickets im Internet oder auf nicht vom 1. FC Nürnberg autorisierten Plattformen (bspw. Viagogo, eBay-Kleinanzeigen, Facebook etc.) zum Kauf anbieten und/oder verkaufen
  • Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 10% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig
  • Tickets regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl, sei es an einem Spieltag oder über mehrere Spieltage verteilt, weiterzugeben
  • Tickets an gewerbliche und kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben
  • Tickets ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung des FCN kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets
  • Tickets an Personen weiterzugeben, gegen die ein Stadionverbot besteht oder die in den letzten fünf Jahren aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Sportveranstaltungen ausgeschlossen wurden, insbesondere wegen Beteiligung an Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Fußballspielen in Erscheinung getreten sind und gegen die in diesem Zeitraum ein Stadionverbot erlassen wurde, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste
  • Tickets an Fans von Gastclubs weiterzugeben, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste
  • Sondertickets weiterzuverkaufen oder an Personen weiterzugeben, bei denen der mit dem Sonderticket verbundene Zweck nicht erfüllt ist

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?

  • Ggf. rechtliche Schritte (Kontakt durch Anwaltskanzlei, Vertragsstrafe ab dreistelligem Bereich, Unterlassungserklärung)
  • Sperrung der Tickets/des Kundenprofils
  • Bei Wiederholungstätern: strafrechtliche Konsequenzen und ggf. Hausverbote

Was ist sonst noch wichtig?

  • Tickets mit der Ermäßigung Kind dürfen nur bis zum Alter von 14 Jahren (einschließlich Jahrgang 2011) genutzt werden
  • Kinder dürfen laut Stadionordnung nicht alleine ins Stadion
  • Ermäßigte Tickets gelten für Schüler, Studenten und Schwerbehinderte (ab 50%). Ein entsprechender Nachweis für die Ermäßigung muss vorliegen
  • Mitgliederkarten dürfen nur von Mitgliedern selbst genutzt werden
  • Sollte der Verdacht bestehen, dass Tickets unrechtmäßig genutzt werden oder ausschließlich Kindertickets gekauft werden, können diese Tickets gesperrt werden

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