Profis Donnerstag, 08.08.2019

Stellungnahme: "Einspruch innerhalb geltender Frist"

Der 1. FC Nürnberg hat am Mittwoch beim DFB Einspruch gegen die Spielwertung der Partie gegen den HSV eingelegt, um die in der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB geregelte Frist von 2 Tagen nach dem Spiel zu wahren. Sofern die in den Medien kursierenden Aussagen zutreffen, besteht die Möglichkeit, dass der Einspruchsgrund des Einsatzes eines nicht spielberechtigten Spielers erfüllt ist.

Die Hintergründe dieser Medienberichte werden nunmehr seitens des DFB und der zuständigen Behörden aufzuklären sein. In Wahrnehmung unserer Verpflichtung als Vorstandschaft des 1. FC Nürnberg, die Interessen des Vereins und seiner Mitglieder zu wahren, sahen wir uns veranlasst, den Einspruch vor Ablauf der hierfür geltenden Frist einzulegen, um die Rechtsposition des 1. FC Nürnberg offenzuhalten und den Verlauf der weiteren Ermittlungen abwarten zu können.


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