Business Samstag, 19.09.2020

FAQ zur Aufsichtsratswahl

Foto: Sportfoto Zink

Auch in diesem Jahr steht wieder die Wahl von drei Mitgliedern des Aufsichtsrats auf der Tagesordnung der Mitgliederversammlung.

Am Dienstag, 20.10.20, findet um 18.30 Uhr die alljährliche ordentliche Mitgliederversammlung des 1. FC Nürnberg statt. Aufgrund der bestehenden Situation um die Corona-Pandemie wird die Versammlung zum Schutz der Gesundheit aller Mitglieder erstmals in virtueller Form umgesetzt. Neben zahlreichen anderen Tagesordnungspunkten steht auch wieder die Wahl von drei Aufsichtsräten auf dem Programm. fcn.de beantwortet vorab die wichtigsten Fragen.

  • Wer wird gewählt?

Turnusgemäß enden die Amtszeiten der Aufsichtsräte Dr. Thomas Grethlein, Stefan Müller und Günther Koch mit der Mitgliederversammlung 2020. Dementsprechend wählen die Mitglieder aus allen Bewerbern die drei künftigen Aufsichtsräte. Die Kandidaten mit den erst-, zweit- und drittmeisten Stimmen gehören dem Gremium für die kommenden drei Jahre an.

  • Wer kann sich bewerben?

Mitglieder des Aufsichtsrats müssen Vereinsmitglieder sein. Die Vereinsmitgliedschaft muss zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens 15 Monaten ununterbrochen bestehen. Dem Aufsichtsrat kann nicht angehören, wer Mitglied des Vorstands, des Wahlausschusses oder Vereinsschiedsgerichts ist.

  • Welchen Umfang hat das Ehrenamt eines Aufsichtsrates? 

Das Gremium trifft sich zu elf regulären Sitzungen im Jahr und einer unbestimmten Anzahl an außerordentlichen Sitzungen. Hinzu kommen vier Sitzungen des Vereinsbeirates und (für die delegierten Aufsichtsräte) üblicherweise zwei bis vier des Dachvereins. Im Durchschnitt absolviert jeder Aufsichtsrat zusätzlich drei bis fünf Fanclub-Besuche jährlich. Alle Aufsichtsräte üben ihr Amt ausschließlich in ehrenamtlicher Form aus und erhalten keinerlei Vergütung oder Aufwandsentschädigung sowie keine Sitzungspauschalen oder Reisekostenerstattungen. Jeder Aufsichtsrat erhält pro Heimspiel eine Eintrittskarte, um die repräsentative Funktion des Mandats auszuüben.

  • Wie kann man sich bewerben?

Vorschläge und Bewerbungen für die Wahl zum Aufsichtsrat müssen spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Wahlausschuss unter folgender Adresse eingereicht werden:

1. Fußball-Club Nürnberg Verein für Leibesübungen e. V.
Wahlausschuss
Herrn Vorsitzenden Gerd Lederer
Valznerweiherstraße 200, 90480 Nürnberg

  • Wie läuft die Vorstellung der Kandidaten?

Jeder Aufsichtsratskandidat wird auf der Website einzeln vorgestellt und erhält damit eine neutrale Plattform für seine Bewerbung. Der 1. FC Nürnberg wird zudem allen Mitgliedern eine Übersicht aller Kandidaten zukommen lassen.

Da die Mitgliederversammlung in diesem Jahr erstmals in virtueller Form stattfindet, wird auch das Präsentationsprozedere geändert. Alle Kandidaten bekommen im Vorfeld der Mitgliederversammlung die Möglichkeit, sich via Aufzeichnung einer dreiminütigen Rede, die auf der Versammlung ausgestrahlt wird, zu präsentieren. Alle Kandidaten werden hierzu gesondert vom FCN kontaktiert.

  • Wie wird gewählt?

Die Wahlen werden via Online-Abstimmung abgewickelt. Jedes Mitglied hat drei Stimmen. Der Wahlleiter gibt die Abstimmung frei, danach öffnet sich das Wahlfenster. Den genauen Ablauf samt Einwahldaten etc. finden die Mitglieder in ihrer persönlichen Einladung.

  • Wie geht es nach der Mitgliederversammlung weiter?

Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und mindestens einen Stellvertreter. Der Stellvertreter nimmt die Aufgaben und Rechte des Vorsitzenden wahr, wenn dieser verhindert ist. Die Wahl erfolgt jährlich in der ersten nach der Mitgliederversammlung stattfindenden Sitzung.

 


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