ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUR ANMELDUNG UND TEILNAHME AN VERANSTALTUNGEN DER 1. FCN KINDER- UND JUGENDWELT

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für die Anmeldung und Teilnahme an sämtlichen Veranstaltungen der 1. FCN KINDER- UND JUGENDWELT des 1. FC Nürnberg e.V. (Valznerweiherstr. 200, 90480 Nürnberg, vertreten durch die beiden Vorstände Niels Rossow und Dieter Hecking). Dazu zählen alle Veranstaltungen der 1. FCN Fußballschule, der MINI CLUBERER und der 1. FCN Kindergeburtstage.

2. Teilnahme

Für Veranstaltungen der MINI CLUBERER kann jedes zum Zeitpunkt der Anmeldung aktiv registrierte Vereinsmitglied des 1. FC Nürnberg e.V., im Anmeldeformular angegebenen Alterspanne der jeweiligen Veranstaltung, angemeldet werden. Für Veranstaltungen der 1. FCN Fußballschule und den 1. FCN Kindergeburtstagen kann jedes Kind, innerhalb der in der Veranstaltung angegebenen Altersspanne, angemeldet werden. Die Anmeldung kann nur von einem bzw. den Erziehungsberechtigten des entsprechenden Teilnehmers durchgeführt und bestätigt werden. Die Teilnehmeranzahl ist bei jeder Veranstaltung begrenzt. Die Plätze werden nach Zeitpunkt der Buchung vergeben, bis die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist. Sollte die Anzahl der Anmeldungen für eine Veranstaltung die mögliche/zulässige Teilnehmerzahl übersteigen, ist eine Anmeldung auf die Warteliste möglich.

Sollten gesundheitliche Beeinträchtigungen (bspw. Allergien oder Handicaps) vorliegen oder eine Medikamenteneinnahme nötig sein ist/sind der/die Erziehungsberechtigte/n des Teilnehmers ist/sind verpflichtet bei der Anmeldung und zum jeweiligen Leistungsbeginn der Veranstaltung der 1. FCN KINDER- UND JUGENDWELT den jeweiligen Aufsichtspersonen schriftlich und nachweislich darüber zu informieren. 

Im Falle von Veranstaltungen, die eine sportliche Betätigung des Teilnehmers erfordern, erklären der/die Erziehungsberechtigte/n des Teilnehmers mit der Anmeldung, dass der Teilnehmer gesund und sportlich voll belastbar ist und das vorgesehene Veranstaltungsprogramm ohne Einschränkungen absolviert werden kann. 

Der 1. FC Nürnberg e.V. behält sich das Recht vor, Anmeldungen bzw. Teilnehmer auch ohne Angabe von Gründen jederzeit abzulehnen.  

3. Gegenstand der Veranstaltung / Ausfall / Anmeldung

Der Gegenstand der jeweiligen Veranstaltung und die damit verbundenen Leistungen werden in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung genannt und/oder sind unter https://fcn-fussballschule.de/de/portal einsehbar.  
Der 1. FC Nürnberg e. V. hat das Recht, jederzeit, wenn sie dies für notwendig hält und dies von ihr nicht zweckwidrig herbeigeführt wurde, Programmpunkte zu verändern oder zu streichen und Rahmendaten der Veranstaltung wie konkrete Veranstaltungsorte, Übernachtungsmöglichkeiten etc. zu verändern, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen. Im Falle eines Ausfalls oder bei Absage der Veranstaltung hat der/die Teilnehmende bzw. dessen Erziehungsberechtigte/n keinerlei Anspruch auf Schadensersatz, Aufwendungsersatz oder sonstige den Teilnehmenden durch die Teilnahme, die Vorbereitung auf die Teilnahme oder im Rahmen der Veranstaltung entstandenen Kosten bzw. Schäden. 

Die Anmeldung zu den 1. FCN KINDER- UND JUGENDWELT Veranstaltungen erfolgt über https://fcn-fussballschule.de/de/portal. Der/Die Erziehungsberechtigte/n ist verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu dem Teilnehmer zu machen. Nach Eingang der Anmeldung, erhält der/die Erziehungsberechtigte/n eine Bestätigung des Empfangs der Anmeldung.

Ein rechtswirksamer Vertrag über die Teilnahme kommt erst mit Versendung der elektronischen Teilnahmebestätigung an die bei der Anmeldung angegebene E-Mailadresse sowie dem Eingang der Teilnahmegebühr bei der in der Anmeldebestätigung geschriebenen Kontoverbindung des 1. FC Nürnberg e.V. zustande.   

4. Rücktritt / Rücktrittskosten

Der Rücktritt vom Vertrag ist für den Teilnehmer unter folgenden Bedingungen möglich. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen (1. FC Nürnberg e.V., Valznerweiherstr. 200, 90480 Nürnberg, [email protected]). Entscheidend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim 1. FC Nürnberg e.V.. Nimmt der Teilnehmer ohne vorherige Rücktrittserklärung an der Veranstaltung nicht teil, so gilt dies als am ersten Tag einer Veranstaltung erklärter Rücktritt vom Vertrag.

Folgendes Rücktrittsrecht haben die Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigten nach Eingang der Anmeldebestätigung:

Bei Absage der Teilnahme an einem Fußballcamp gelten folgende Regelungen:

1. Tritt der Teilnehmer früher als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurück, wird er von seiner Zahlungspflicht befreit und erhält er bereits geleistete Zahlungen erstattet.

2. Tritt er 14 oder weniger Tage vor der Veranstaltung zurück oder erscheint er nicht zur Veranstaltung, so gilt Folgendes

a) Hat der Teilnehmer Rücktrittsschutz gebucht und kann aufgrund Krankheit oder Verletzung nicht an der Veranstaltung teilnehmen, wird er von der Zahlungspflicht frei und erhält bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet, sofern und sobald er über die Krankheit/Verletzung ein ärztliches Attest vorgelegt hat

b) In allen anderen, nicht unter Ziff.1 oder 2a) fallenden Fällen hat der Teilnehmer einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 80% der Teilnahmegebühr zu bezahlen (erhält also im Falle einer bereits in voller Höhe erfolgten Vorauszahlung 20% davon erstattet). Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden beim Veranstalter überhaupt nicht entstanden oder nur in geringerer Höhe eingetreten ist.

Bei Absage der Teilnahme an einer MINI CLUBERER Veranstaltung oder der Buchung eines 1. FCN Kindergeburtstages gelten folgende Regelungen:

1.    Tritt der früher als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurück, wird er von seiner Zahlungspflicht befreit und erhält er bereits geleistete Zahlungen erstattet.

2.    Tritt er 7 oder weniger Tage vor der Veranstaltung zurück oder erscheint er nicht zur Veranstaltung, so gilt Folgendes

a)    Handelt es sich um eine kostenfreie Veranstaltung entstehen dem Teilnehmer keine Kosten
b)    In allen anderen, nicht unter Ziff.1 oder 2a) fallenden Fällen hat der Teilnehmer einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 80% der Teilnahmegebühr zu bezahlen (erhält also im Falle einer bereits in voller Höhe erfolgten Vorauszahlung 20% davon erstattet). Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden beim Veranstalter überhaupt nicht entstanden oder nur in geringerer Höhe eingetreten ist.

4.3 Im Falle von personalisierten Veranstaltungsinhalten, welche im Anmeldeformular angegeben wurden (bspw. personalisierter T-Shirts) ist der Teilnehmer bei einem Rücktritt ab 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung verpflichtet, den personalisierten Veranstaltungsinhalt zum angegebenen Preis abzunehmen.

4.4 Der Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigte/n hat/haben nach § 309, Ziff. 5 BGB die Möglichkeit, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden entweder gar nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Wird die Teilnahme aus gleich welchen Gründen während der Veranstaltung abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr.

5. Rücktritt und Kündigung durch den 1. FC Nürnberg e. V.

Der 1. FC Nürnberg e. V. kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen: 

5.1 Bis eine Woche vor einer Veranstaltung 

Der 1. FC Nürnberg e. V. kann bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn die Veranstaltung absagen, aufgrund der Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl, welche im Anmeldeformular genannt wurde. Wird eine Veranstaltung abgesagt, wird dem Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigten eine adäquate Ersatzveranstaltung angeboten (sofern verfügbar). Kann der 1. FC Nürnberg e. V.  dem Teilnehmer keine adäquate Ersatzveranstaltung anbieten, hat der Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigte einen Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr. Lehnt der Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigte die Teilnahme an der Ersatzveranstaltung ab, hat er ebenfalls Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr. 

5.2 Einhaltung der Regeln für Veranstaltungen

Hält sich der Teilnehmer nicht an die Regeln der Veranstaltung (z.B. Gewalt, Vandalismus, etc.) behält sich der 1. FC Nürnberg e. V. vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Nach einem solchen Ausschluss entfällt der Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

6. Teilnahmegebühr, Zahlungsmodalitäten

Die Teilnahmegebühr der gebuchten Veranstaltung ist im Voraus zu entrichten. Andernfalls kann die Teilnahme verweigert werden. In Ausnahmefällen können sind nach Absprache Abweichungen dieser Regelung möglich.  Die Art der Bezahlung ist dem Anmeldeformular zu entnehmen. Abbuchung via SEPA-Lastschrift oder Bezahlung via Überweisung der Teilnahmegebühr erfolgt grundsätzlich nach der elektronischen Teilnahmebestätigung durch den 1. FC Nürnberg e.V. Bei ausgewählten Veranstaltungen muss die Teilnahmegebühr/das Eintrittsgeld vor Ort am Tag der Veranstaltung bar entrichtet werden. Dies ist dem Anmeldeformular zu entnehmen.   

7. Zahlung mittels SEPA-Lastschrift 

Soweit eine Zahlung mittels SEPA-Lastschrift ausgewählt wurde und der Teilnehmer ein entsprechendes Lastschrift-Mandat erteilt hat, gilt Folgendes:

Ein bevorstehender Lastschrifteinzug wird durch den 1. FC Nürnberg e.V. in der Regel zusammen mit der Teilnahmebestätigung angekündigt. Die Belastung erfolgt zu der auf der Teilnahmebestätigung genannten Fälligkeit, eine gesonderte Erinnerung wird nicht versendet. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den ersten nachfolgenden Werktag. Für die Kontodeckung hat der Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigter Sorge zu tragen. Kosten, die aufgrund der Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, der Teilnehmer hat die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht zu vertreten.

8. Nutzung von Bild- und Tonaufnahmen 

Die Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigte/n erklären sich mit der Anmeldung zu der Veranstaltung damit einverstanden, dass die vom 1. FC Nürnberg e.V. im Zusammenhang mit der Veranstaltung angefertigte Ton-, Foto- oder Filmaufnahmen zeitlich und räumlich unbegrenzt in den vereinseigenen Medien verwendet, d.h. hergestellt, verbreitet, vervielfältigt oder veröffentlicht werden.

9. Einwilligung zur Nutzung und Weitergabe persönlicher Daten

Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erklären sich die Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigten damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten vom 1. FC Nürnberg e.V. im Sinne von Art. 6 Absatz 1 DSGVO und ihrem jeweiligen Veranstaltungspartner gespeichert werden. Die persönlichen Daten der Teilnehmer werden ausschließlich für die Organisation und Durchführung der Veranstaltung erhoben, verarbeitet und genutzt. Der 1. FC Nürnberg e. V.  sowie ggf. der jeweilige Veranstaltungspartner achten auf einen vertraulichen Umgang der Daten. Fragen zu persönlichen Daten, deren Berichtigung, Löschung oder Sperrung können die Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigte/n jederzeit von 1. FC Nürnberg e.V. verlangen. Entsprechende Anfragen können per E-Mail an [email protected] gerichtet werden.  

10. Aufsicht

Die Aufsichtspflicht wird während allen Veranstaltungen gemäß Jugendschutz durch Mitarbeiter der 1. FC Nürnberg e.V. und/oder beauftragten Dritten sichergestellt. 

Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Aufsichtspersonen (darunter fallen u.a. Betreuer, Begleitpersonen, Trainer und Sportlehrer) Folge zu leisten. Werden Anweisungen oder Forderungen der Mitarbeiter an den Teilnehmer nicht eingehalten ist diesem erlaubt den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Im Falle entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnehmergebühren.

11. Krankenversicherung / Medizinische Versorgung

Erkrankt oder verletzt sich ein Teilnehmer während der Veranstaltung, so wird der 1. FC Nürnberg e.V.  bzw. dessen beauftragte Dritte durch die Erziehungsberechtigte/n des Teilnehmers bevollmächtigt, alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder einen Heimtransport des Teilnehmers zu veranlassen. Sollten dem 1. FC Nürnberg e.V. durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so wird der 1. FC Nürnberg e.V. diese ggfls. dem Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigten in Rechnung stellen.

12. Haftung

12.1 Der 1. FC Nürnberg e. V. haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der für sie tätigen Personen, die Richtigkeit der Veranstaltung sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Wegen Wetter- oder sonstig bedingter Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch den Teilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen übernimmt der 1. FC Nürnberg e. V. keine Haftung. Für vom Teilnehmer zu vertretendem Ausfall von Veranstaltungsleistungen besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz.

12.2 Der 1. FC Nürnberg e. V. haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer vertrauen durfte (nachfolgend „wesentliche Nebenpflicht“), ist die Haftung des 1. FC Nürnberg e. V. auf vertragstypische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt. Der 1. FC Nürnberg e. V. haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten gehören. 

12.3 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht für schuldhaft herbeigeführte Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für die Haftung für Ansprüche des Teilnehmers aufgrund des Produkthaftungsgesetzes oder aufgrund arglistiger Täuschung sowie bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers ist hiermit nicht verbunden.

12.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des 1. FC Nürnberg e. V..
 
13. Datenschutz

Bei allen Vorgängen der Datenschutzverarbeitung verfährt der 1. FC Nürnberg e. V. nach den gesetzlichen Vorschriften. Weitere Informationen hierzu können der Datenschutzerklärung entnommen werden: www.fcn.de/standards/datenschutzerklaerung/.

14. Anwendbares Recht, Mündliche Nebenabreden, Teilunwirksamkeit, Rechtsweg

14.1 Es gilt deutsches Recht.

14.2 Hat der Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums als Deutschland, so bleibt ihm der Schutz nach den maßgeblichen Bestimmungen seines Aufenthaltsstaats, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf, erhalten. 

14.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. 

14.4 Sollten einzelne Punkte dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bedingungen nicht berührt. 

16. Alternative Streitbeilegung gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Wir weisen darauf hin, dass wir nicht bereit und nicht verpflichtet sind, an Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
 
Fassung von Oktober 2020

]]>