Teilnahmebedingungen / AGB 1. FCN Fußballschule (Stand: 27.04.2026)

Veranstalter ist der 1. FC Nürnberg, FUSSBALLSCHULE, Verein für Leibesübungen e.V., Valznerweiherstraße 200, 90480 Nürnberg. Veranstaltungsort ist der Sportpark Valznerweiher (sofern nicht anders vermerkt). Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Änderungen sind möglich. Sie obliegen der Entscheidung des Betreuungspersonals vor Ort.

Die Anmeldung ist ausschließlich über die auf der Homepage angegebene Anmeldeplattform möglich. Die Anmeldung wird erst verbindlich, wenn sie vom 1. FC Nürnberg bestätigt worden ist. Diese Rückmeldung erfolgt per E-Mail. Für die An- und Abreise zum Trainingsgelände sind die Teilnehmer selbst verantwortlich.

Mit der Anmeldung versichern die Erziehungsberechtigten, dass der Teilnehmer sporttauglich ist. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Verletzungen und/oder Erkrankungen sowie eventuelle Folgeschäden sind durch die private Kranken- und Unfallversicherung der Erziehungsberechtigten direkt abzusichern.

Bis 24h nach erfolgter erster Trainingseinheit besteht ein Sonderkündigungsrecht durch schriftliche Kündigung per Post oder Mail.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, daher entscheidet der 1. FC Nürnberg über die Teilnahme.

Eine Kündigung muss mindestens 14 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich (per Post oder Mail) an die FUSSBALLSCHULE des 1. FC Nürnberg bzw. den Teilnehmer gerichtet werden. Andernfalls verlängert sich die Laufzeit der Vereinbarung auf unbestimmte Zeit. Die Vertragsparteien können das verlängerte Vertragsverhältnis jederzeit zum Ablauf eines jeden Vertragsmonats kündigen.

§ Anpassung der Teilnahmebeiträge

(1) Der 1. FC Nürnberg e.V. ist berechtigt, die vereinbarten Teilnahmebeiträge anzupassen, wenn und soweit sich nach dem Datum des Vertragsschlusses eine oder mehrere der nachfolgend genannten maßgeblichen Kalkulationsgrundlagen tatsächlich und nachweisbar verändert haben und diese Veränderung unmittelbar zu einer Erhöhung oder Senkung der Gesamtkosten des Vereins geführt hat. Maßgebliche Kalkulationsgrundlagen sind ausschließlich:

a. Vergütungen und Honorare für Trainer und Übungsleiter,

b. Nutzungsgebühren für Sportanlagen und Sporthallen,

c.     Energiekosten,

d.    Kosten für Sportmaterial und Ausrüstung,

e.    Versicherungskosten sowie

f.      allgemeine Verwaltungs- und Verbandskosten des Vereins.

(2) Eine Anpassung des Teilnahmebeitrags ist nur in dem Umfang zulässig, in dem die veränderten Kalkulationsgrundlagen den Teilnahmebeitrag tatsächlich beeinflussen. Der Verein ist nicht berechtigt, über den Ausgleich der gestiegenen Kosten hinaus einen zusätzlichen Gewinn zu erzielen. Sinken die maßgeblichen Kalkulationsgrundlagen, ist der Verein verpflichtet, den Teilnahmebeitrag entsprechend zu senken.

(3) Der Verein wird das Mitglied über eine beabsichtigte Anpassung des Teilnahmebeitrags sowie deren Grund und Umfang in Textform (§ 126b BGB) mindestens sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens informieren.

(4) Ist das Mitglied mit der mitgeteilten Anpassung nicht einverstanden, ist es berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung in Textform zu kündigen. Die Kündigung muss dem Verein spätestens 14 Tage vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung zugegangen sein. Auf dieses Sonderkündigungsrecht wird das Mitglied in der Mitteilung nach Absatz 3 ausdrücklich hingewiesen.

Der Veranstalter kann bei unvorhergesehenen, außergewöhnlichen Umständen, die bei Vertragsabschluss nicht einsehbar waren, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten.

Der Veranstalter haftet für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Trainer und Betreuer, die ordnungsgemäße Durchführung der Trainingseinheiten und die ordnungsgemäße Erbringung der sonstigen vertraglich vereinbarten Leistungen. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter unbeschränkt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter - außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit - nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung für Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

Der Erziehungsberechtigte haftet für die vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden des jeweiligen Teilnehmers. Der Veranstalter kann Teilnehmer, die Anweisungen der Trainer oder Betreuer nicht befolgen, sich oder andere gefährden und/oder grob gegen die Verhaltensregeln verstoßen, von den Trainingseinheiten ausschließen.

Vom 1. FC Nürnberg angefertigte Ton-, Foto- oder Filmaufnahmen während der Trainingseinheiten im Rahmen der 1. FCN-FUSSBALL SCHULE und des 1. FCN-FUSSBALL KINDERGARTEN können zeitlich und räumlich unbegrenzt verwendet, d. h. hergestellt, verbreitet, vervielfältigt oder veröffentlicht werden. Der Veranstalter ist berechtigt, das Material jederzeit an Dritte unbeschränkt zur Verfügung zu stellen bzw. zu veräußern. Die Verwendung des Materials kann in allen Medien erfolgen und in vollem Umfang genutzt werden. Sie bestätigen mit Ihrer Unterschrift, dass Sie auf eine Vergütung der Leistung/Rechte Ihres Kindes verzichten.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen, die dem verfolgten Vertragszweck möglichst nahekommt.

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