Fans Donnerstag, 10.04.2014

Dritte Geldstrafe plus Teilausschluss auf Bewährung

Der 1. FC Nürnberg wurde vom DFB-Sportgericht wegen wiederholter Vorfälle verurteilt. Bei erneuten Vorkommnissen droht Teilausschluss der Blöcke 7, 9 und 11.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Nürnberg zu einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro verurteilt und damit auf Vorkommnisse bei den Heimspielen gegen Eintracht Braunschweig (22.02.14) und den VfB Stuttgart (26.03.14) reagiert. Darüber hinaus flossen in dieses Urteil auch Vergehen der Spiele in Dortmund (01.03.14) und gegen Eintracht Frankfurt (23.03.14) ein.

Der Club muss damit bereits zum dritten Mal in dieser Spielzeit wegen unsportlichem Verhalten seiner Anhänger eine erhebliche Geldstrafe zahlen. Im Oktober 2013 war der 1. FCN zur Zahlung von 95.000 Euro verurteilt worden, im Februar 2014 folgten weitere 18.000 Euro.

Teilausschluss droht

In Folge der wiederholten Vorfälle hat das DFB-Sportgericht nun einen Teilausschluss von Zuschauern für ein Heimspiel verhängt, allerdings noch zur Bewährung. Konkret heißt das, dass bei erneuten Vorkommnissen in der aktuellen bzw. kommenden Saison ein Ausschluss der Stehplatzbereiche der Nordkurve (Blöcke 7, 9 und 11) droht.

Die vom DFB-Sportgericht verhängten Strafen beziehen sich allesamt auf das Werfen von Gegenständen sowie auf das Entzünden von pyrotechnischen Gegenständen in Zuschauerblöcken. Beide Vergehen stellen eine erhebliche Gefahr für die im Stadionbereich bzw. –inneren befindlichen Personen dar. Zu deren Schutz sind derartige Handlungen verboten und deshalb zu unterbinden.

Regeln respektieren und beachten

Der 1. FC Nürnberg missbilligt derart unsportliches Verhalten und erwartet, dass alle Stadionbesucher die bestehenden Regeln respektieren und beachten.


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