Fans Montag, 01.09.2014

DFB urteilt: Teilausschluss von Fans bei zwei Heimspielen

Der Club muss bei den Heimspielen gegen Kaiserslautern und Leipzig auf die Unterstützung eines Abschnittes der Nordkurve verzichten. Auszahlung des anteiligen Dauerkarten-Preises.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verkündete am Montag, 01.09.14, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss, sein Urteil. Der 1. FC Nürnberg muss aufgrund von schweren Verfehlungen einer Gruppe seiner Anhänger beim Auswärtsspiel bei der SpVgg Greuther Fürth am 11. August 2014 ein Heimspiel unter Teilausschluss seiner Fans austragen.

Der DFB hatte dem 1. FC Nürnberg aufgrund der Vorfälle am 10. April 2014 beim Heimspiel gegen den VfB Stuttgart bereits einen (Teil-) Ausschluss der Club-Fans bei einem Heimspiel angedroht. Diese Bewährungsstrafe widerrief das Sportgericht nun, so dass als zusätzliche Sanktion zu den Vorkommnissen in Fürth ein weiteres Heimspiel unter Teilausschluss der Öffentlichkeit auszutragen ist. Der 1. FC Nürnberg stimmte dem Urteil zu, somit ist es rechtskräftig.

Verurteilung auf das Schärfste

Der Club muss bei den Heimpartien gegen den 1. FC Kaiserslautern (Montag, 29.09.14, 20.15 Uhr) und RB Leipzig (17. bis 20.10.14, Termin wird noch bekanntgegeben) auf den Support seiner Anhänger in den Stehplatzbereichen der Blöcke sieben, neun und elf im Unterrang der Nordkurve verzichten. "Wir haben alles in die Waagschale geworfen, um zu verhindern, dass die Strafe noch größer ausfällt", kommentierte Martin Bader, Vorstand Sport & Öffentlichkeitsarbeit beim 1. FC Nürnberg, das drastische Urteil, das der Club nun "akzeptieren muss".

Beim 257. fränkischen Derby war es während des gesamten Spiels zum massiven Einsatz von Pyrotechnik gekommen. In der vergangenen Saison 2013/14 war es bereits mehrfach zur rechtswidrigen Verwendung von Pyrotechnik gekommen. "Der Einsatz von Rauchbomben, bengalischen Feuern, Böllern und Leuchtraketen ist überhaupt nicht nachvollziehbar", erklärte Martin Bader weiter und betonte noch einmal: "Der 1. FC Nürnberg verurteilt diesen Verstoß geltender Stadionregeln, bei dem durch das Schießen von Leuchtraketen vom Zuschauersektor auf das Spielfeld neben der möglichen Verletzung von Zuschauern auch Schaden an Spielern und Ordnungspersonal mutwillig in Kauf genommen wurde, auf das Schärfste."

Ticket-Rückgabe / Auszahlung

"Das Auftreten einiger Anhänger von der ersten bis zur letzten Minute hat dem Ansehen des 1. FC Nürnberg geschadet", sagte Martin Bader. Zusätzlich zum wirtschaftlichen Schaden, dem der 1. FCN dadurch entstanden ist, "kann es außerdem ein großer Nachteil für den Club werden, dass dem Team in zwei wichtigen Heimspielen die Unterstützung von den Rängen fehlen wird", ergänzte Martin Bader gerade in Hinblick auf den 4:0-Auswärtssieg gegen Union Berlin am Freitag, 29.09.14, "der gezeigt hat, was die tolle Unterstützung der Fans ausmachen kann".

Die vom Teilausschluss betroffenen Anhänger des 1. FC Nürnberg erhalten gemäß § 12 AGBfE eine anteilige Auszahlung des Dauerkarten-Preises. Die Rückgabe für beide Partien ist ab Donnerstag, 04.09.14, nur im Service-Center möglich. Nach dem Spiel können keine Ansprüche geltend gemacht werden. Die Rückgabe ist aus organisatorischen Gründen nicht an einem Spieltag (Fortuna Düsseldorf, 1. FC Kaiserslautern, RB Leipzig) möglich. Karten der Blöcke 7, 9, und 11 sind für den Stadionbesuch komplett gesperrt.

Weitere Hinweise:

  • Übersendung der Tickets auch postalisch möglich (1. FC Nürnberg Marketing GmbH, Max-Morlock-Platz 3, 90471 Nürnberg), mit Angabe der Bankverbindung erfolgt die Erstattung per Überweisung.
  • Rückgabe des Einzeltickets für das jeweilige Spiel notwendig.
  • Rückgabe kann auch für Verwandte oder Bekannte erfolgen, sofern das Original-Ticket abgegeben wird.
  • Auszahlung von 1/17 des Dauerkarten-Preises je Spiel, d.h.:
    Vollzahler: 7,94 Euro
    Ermäßigt: 7,06 Euro
    Kind: 3,97 Euro
  • Verrechnung mit Kauf eines Tickets für einen anderen Platz ist möglich, Vorverkauf Heimspiel Kaiserslautern läuft ab 04.09.14, Heimspiel Leipzig startet der freie Verkauf erst nach Bekanntgabe der Terminierung durch die DFL.

Fragen beantwortet das Service-Center (E-Mail: service-center(at)fcn.de) des 1. FC Nürnberg.

Grundlage: § 12 AGBfE

(…) Wird dem 1. FC Nürnberg aufgrund Fehlverhaltens seiner Zuschauer von der Sportgerichtsbarkeit des DFB und/oder nachgeschalteten Schiedsgerichten, oder ordentlichen Gerichten ein Teilausschluss seiner Besucher auferlegt und damit ein Tribünenbereich für die Nutzung untersagt, hat der Veranstalter das Recht den Ticketinhabern den Zutritt zur Veranstaltung zu untersagen und den Ticketpreis zu erstatten. Im Falle von Jahreskarten wird hierbei 1/17 des Kaufpreises dem Karteninhaber ausbezahlt.


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