Fans Dienstag, 18.02.2020

DFB-Sportgericht belegt Club mit Geldstrafe

Der FCN muss aufgrund unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger insgesamt 32.700 Euro Strafe bezahlen.

Foto: Sportfoto Zink

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 32.700 Euro belegt.

Bis zu 10.900 Euro kann der Club davon für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2020 nachzuweisen wäre. Die Vorfälle beziehen sich auf das Heimspiel gegen den Karlsruher SC im September 2019 und das Auswärtsspiel beim FC Erzgebirge Aue im Oktober 2019, als in den Fanblöcken des FCN pyrotechnische Gegenstände zum Einsatz kamen.


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