Montag, 22.03.2010

DFB: Auswärts Teil-Ausschluss von Fans

Für die Begegnungen in Hamburg und Freiburg keine Stehplätze an Club-Fans; DFB beziffert Sanktionswert mit rund 100.000 Euro.

Fan-Beauftragter Jürgen Bergmann, Leiter Stadien- und Spielbetrieb Daniel Kirchner, Anwalt Christoph Schickardt und Sportdirektor Martin Bader (v.l.) beim DFB-Sportgericht

Das Sportgericht des Deutschen Fußball Bundes hat am Montag, 22.03.10, in Frankfurt entschieden, dass der 1. FC Nürnberg wegen der Verfehlungen von Anhängern im Auswärtsspiel beim VfL Bochum am 27.02.10 für die beiden Auswärtsspiele beim SC Freiburg (31. Spieltag) und beim Hamburger SV (33. Spieltag) nur das ihm zur Verfügung stehende Kontingent an Sitzplatztickets verkaufen darf; die Karten müssen personalisiert werden, wie es der 1. FCN schon für das kommende Auswärtsspiel beim SV Werder Bremen durchführt.

Das dem Club zur Verfügung stehende Stehplatzkontingent für die beiden Begegnungen darf nicht verkauft werden; die Blöcke müssen leer bleiben. Der 1. FCN ist verpflichtet, den dadurch entstehenden wirtschaftlichen Schaden dem jeweiligen Gastgeber zu erstatten. Zudem muss der 1. FCN nach dem Verbands-Urteil dem Jugendamt Nürnberg zweckgebunden für das Fan-Projekt in diesem und im kommenden Jahr jeweils 20.000 Euro überweisen.

„Wir haben das Urteil so akzeptiert und gehen nicht in Berufung. Der wirtschaftliche Schaden sowie die fehlende Unterstützung schmerzt uns sehr, allerdings war es für uns wichtig, zumindest einem Teil unserer Fans die Möglichkeit zu geben, unsere Mannschaft im Abstiegskampf auch auswärts zu unterstützen“, sagte 1. FCN-Sportdirektor Martin Bader, der den Club mit dem 1. FCN-Sicherheitsbeauftragten Daniel Kirchner und dem Fan-Beauftragten Jürgen Bergmann gemeinsam mit Anwalt Dr. Christoph Schickhardt bei Anhörung und Verhandlung in Frankfurt vertreten hatte.

Bei der Begegnung in Bochum war im Gäste-Block des Bochumer Stadions Pyro-Technik abgebrannt und dabei neun Menschen verletzt worden.

Der Gesamt-Sanktionswert gegen den 1. FCN wurde vom DFB mit rund 100.000 Euro beziffert.

Der 1. FCN behält sich vor, den entstandenen wirtschaftlichen Schaden an die Täter weiter zu reichen, wenn diese im Zuge der Ermittlungen ausfindig gemacht werden.

 


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