Teilnahmebedingungen / AGB 1. FCN Fußballschule (Stand: 01.03.2023)

Veranstalter ist der 1. FC Nürnberg, FUSSBALLSCHULE, Verein für Leibesübungen e.V., Valznerweiherstraße 200, 90480 Nürnberg. Veranstaltungsort ist der Sportpark Valznerweiher (sofern nicht anders vermerkt). Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Änderungen sind möglich. Sie obliegen der Entscheidung des Betreuungspersonals vor Ort.

Anmeldungen sind möglich per Post oder Mail. Die Anmeldung wird erst verbindlich, wenn sie vom 1. FC Nürnberg bestätigt worden ist. Diese Rückmeldung erfolgt per E-Mail, in Ausnahmefällen per Post. Für die An- und Abreise zum Trainingsgelände sind die Teilnehmer selbst verantwortlich.

Mit der Anmeldung versichern die Erziehungsberechtigten, dass der Teilnehmer sporttauglich ist. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Verletzungen und/oder Erkrankungen sowie eventuelle Folgeschäden sind durch die private Kranken- und Unfallversicherung der Erziehungsberechtigten direkt abzusichern.

Bis 24h nach erfolgter erster Trainingseinheit besteht ein Sonderkündigungsrecht durch schriftliche Kündigung per Post oder Mail.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, daher entscheidet der 1. FC Nürnberg über die Teilnahme.

Eine Kündigung muss mindestens 14 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich (per Post oder Mail) an die FUSSBALLSCHULE des 1. FC Nürnberg bzw. den Teilnehmer gerichtet werden. Andernfalls verlängert sich die Laufzeit der Vereinbarung auf unbestimmte Zeit. Die Vertragsparteien können das verlängerte Vertragsverhältnis jederzeit zum Ablauf eines jeden Vertragsmonats kündigen.

Alle Teilnehmer haben Anspruch auf vier Trainingseinheiten pro Monat. Trainingseinheiten, welche aufgrund von Feiertagen oder entschuldigtem Fehlen nicht wahrgenommen werden, können in der Trainingswoche an einem anderen Tag absolviert bzw. zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden (gegebenenfalls auch nach Ablauf des Beitrittzeitraums). Selbiges gilt für entfallene Trainingseinheiten während der schulfreien Zeit. Bei unentschuldigtem Fehlen verfällt der Anspruch auf diese Trainingseinheit. Der gebuchte Beitrittszeitraum und die damit verbundene Kündigungsfrist bleiben von obiger Regelung unberührt.

Der Veranstalter kann bei unvorhergesehenen, außergewöhnlichen Umständen, die bei Vertragsabschluss nicht einsehbar waren, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten.

Der Veranstalter haftet für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Trainer und Betreuer, die ordnungsgemäße Durchführung der Trainingseinheiten und die ordnungsgemäße Erbringung der sonstigen vertraglich vereinbarten Leistungen. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter unbeschränkt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter - außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit - nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung für Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

Der Erziehungsberechtigte haftet für die vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden des jeweiligen Teilnehmers. Der Veranstalter kann Teilnehmer, die Anweisungen der Trainer oder Betreuer nicht befolgen, sich oder andere gefährden und/oder grob gegen die Verhaltensregeln verstoßen, von den Trainingseinheiten ausschließen.

Vom 1. FC Nürnberg angefertigte Ton-, Foto- oder Filmaufnahmen während der Trainingseinheiten im Rahmen der 1. FCN-FUSSBALL SCHULE und des 1. FCN-FUSSBALL KINDERGARTEN können zeitlich und räumlich unbegrenzt verwendet, d. h. hergestellt, verbreitet, vervielfältigt oder veröffentlicht werden. Der Veranstalter ist berechtigt, das Material jederzeit an Dritte unbeschränkt zur Verfügung zu stellen bzw. zu veräußern. Die Verwendung des Materials kann  in allen Medien erfolgen und in vollem Umfang genutzt werden. Sie bestätigen mit Ihrer Unterschrift, dass Sie auf eine Vergütung der Leistung/Rechte Ihres Kindes verzichten.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen, die dem verfolgten Vertragszweck möglichst nahekommt.

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