Profis Dienstag, 18.02.2014

Werfen von Gegenständen: Geldstrafe für den Club

Aufgrund von Vorkommnissen bei zwei Heimspielen dieser Saison wurde der 1. FCN zu einer Geldstrafe verurteilt. Bei erneuten Vorfällen drastische Strafen angedroht.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Nürnberg zu einer Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro verurteilt und damit auf Vorkommnisse bei den Heimspielen gegen den VfL Wolfsburg (23. November 2013) und die TSG 1899 Hoffenheim (25. Januar 2014) reagiert.

In der Partie gegen den VfL Wolfsburg waren bei einer Ecke von den Zuschauerrängen Gegenstände Richtung Spielfeld geworfen worden, gegen Hoffenheim wiederholte sich dieses unsportliche Verhalten, wofür der 1. FC Nürnberg nun bestraft wurde. Gleichzeitig sprach das DFB-Sportgericht eine Warnung aus, wonach der Club bei erneuten Vorkommnissen mit einer drastischeren Strafe zu rechnen hat.

Zweite Strafe der Saison

In der laufenden Spielzeit war der 1. FCN bereits wegen Fehlverhaltens von Zuschauern in drei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 95.000 Euro belegt worden. In der Partie gegen Borussia Dortmund wurde ein BVB-Spieler von einem Gegenstand getroffen. Auch in der vergangenen Saison wurde der Club aufgrund von unsportlichen Verhalten von Zuschauern zur Kasse gebeten.

Das Werfen von Gegenständen innerhalb des Stadions stellt grundsätzlich eine Gefahr für alle am Spiel beteiligten, sich auf und am Rande des Spielfeldes befindlichen Personen dar. Zum Schutz dieses Personenkreises sind derartige Handlungen verboten und deshalb zu unterbinden. Der 1. FC Nürnberg erwartet, dass alle Stadionbesucher die bestehenden Regeln respektieren und beachten.


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