Satzungsänderungen & sonstige Anträge

Sehr geehrte Vereinsmitglieder, 

nach Einlieferung der Einladung zu der am 11.10.2015 stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung des 1. Fußball-Club Nürnberg Verein für Leibesübungen e.V. bei der Post sind Anträge eingereicht worden, über welche die Mitgliederversammlung nach § 15 Abs. 8 Satz 1 und 2 der Satzung zu entscheiden hat.

Drei der eingereichten Anträge sind auf eine Änderung der Vereinssatzung gerichtet. 

Der Vorstand teilt daher mit, dass die mit der Einladung zu ordentlichen Mitgliederversammlung bekannt gemachte Tagesordnung in Ihrem Tagesordnungspunkt 9 geändert und um zwei Unterpunkte 9.2 und 9.3 ergänzt wird und gibt die frist- und formgerecht gestellten satzungsändernden Anträge hiermit wie folgt bekannt: 

9. Satzungsänderungen: 

9.1. Beschlussfassung über die Änderung von § 26 Abs. 3 der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 26 Abs. 3 der Satzung wie folgt zu ergänzen (fett markiert): 

Die in § 26 Abs. 2 festgelegten Vereinbarungen gelten auch bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke bzw. bei Wegfall des bisherigen Vereinszwecks. 

9.2. Beschlussfassung über die Ergänzung von § 15 der Satzung 

Vereinsmitglied Reiner Kurzmann schlägt vor, § 15 der Satzung durch einen zusätzlichen Absatz 12 wie folgt zu ergänzen: 

12. Eine erläuterte Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht des Vereins müssen zwei Wochen vor der ordentlichen Mitgliederversammlung für alle Mitglieder zugänglich auf der Geschäftsstelle des Vereins ausliegen und dürfen von den Mitgliedern gegen Vorlage des Mitgliedsausweises und eines Personaldokuments (Personalausweis/Reisepass) auf der Geschäftsstelle eingesehen werden. Gleiches gilt für den konsolidierten Jahresabschluss, sofern ein solcher aufgestellt wurde. Auf Wunsch eines Mitglieds werden diese oben genannten Unterlagen auf seine Kosten zugesandt.

9.3. Beschlussfassung über die Änderung von § 12 Abs. 1 Satz 2 der Satzung

Vereinsmitglied Dr. Georg Obenauf schlägt vor, § 12 Abs. 1 Satz 2 der Satzung wie folgt zu ändern (fett markiert): 

Das Stimmrecht kann nur persönlich in der Mitgliederversammlung oder per Fernwahl (Brief-/Onlinewahl) ausgeübt werden. Eine Vertretung durch Dritte, auch durch andere Mitglieder, ist nicht zulässig. 

Außerdem sind zwei weitere Anträge eingereicht worden, die zwar nicht auf eine Änderung der Satzung gerichtet sind, über welche die Mitgliederversammlung aber dennoch zu entscheiden hat. 

Der Vorstand teilt daher weiter mit, dass die mit der Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung bekannt gemachte Tagesordnung in ihrem Tagesordnungspunkt 10 geändert und um 2 Unterpunkte 10.1 und 10.2 ergänzt wird und gibt die frist- und formgerecht gestellten Anträge hiermit wie folgt bekannt: 

10. Sonstige Anträge:

10.1. Beschlussfassung über die Anweisung der Mitglieder an den Vorstand, einen Entwurf zur Änderung der Vereinssatzung sowie der Wahlordnung zur Ermöglichung der Stimmabgabe auch mittels Briefwahl oder Onlineabstimmung auszuarbeiten. 

Vereinsmitglied Reiner Willmitzer schlägt vor zu beschließen wie folgt: 

Der Vorstand des 1. FC Nürnberg e.V. wird beauftragt, einen Entwurf zur Änderung der Vereinssatzung sowie der Wahlordnung auszuarbeiten, mit der eine Möglichkeit geschaffen wird, dass bei Wahlen und Abstimmungen in Mitgliederversammlungen auf Antrag von stimmberechtigten Vereinsmitgliedern ihnen die Möglichkeit eingeräumt wird, eine Stimmabgabe auch durch Briefwahl oder mittels Onlineabstimmung vorzunehmen, und diesen Entwurf in der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung zur Entscheidung vorzulegen. 

10.2. Beschlussfassung über die Anweisung der Mitglieder an die Delegierten des 1. FCN Dachverein e.V., einer Grundschulderhöhung zuzustimmen. 

Vorstand Michael Meeske schlägt gemäß § 14.7 der Satzung des 1. FCN Dachverein e.V. folgendes vor: 

Die Mitgliederversammlung möge beschließen, durch eine Erhöhung der bereits vorrangigen Grundschuld, bzw. einen adäquaten Wegfall des Nießbrauchrechts des 1. FCN Dachverein e. V., am Flurstück 439 zu erreichen, dass die Finanzierungsfähigkeit des Vereins zum Zwecke strategischer Investitionen erhöht wird.

Diese Grundschulderhöhung würde durch eine Umschuldung hochverzinster kurzfristiger Finanzierungen in ein langfristig niedrigverzinstes Darlehen eine deutliche finanzielle Entlastung ermöglichen.

Anmerkung: Die Delegierten des Vereins haben im Sinne dieses Beschlusses entsprechend in der Dachvereinssitzung zu stimmen.

Veranstaltungsdaten

am
11. Oktober 2015
um 14.30 Uhr (Einlass ab 13.30 Uhr)

in der
Frankenhalle Nürnberg
Messezentrum
90471 Nürnberg

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