Sicherheitspolitik des 1. FC Nürnberg

Der 1. FC Nürnberg legt im Rahmen einer 'Zertifizierung des Sicherheitsmanagements im Profifußball', gemäß Regelwerk des Deutschen Fußball Bundes, die Abläufe seiner Heimspiele offen.

Nachhaltiges Ziel ist, das sicherheitsorientierte und präventive Handeln zu verbessern und weiterzuentwickeln.

Dafür führt der 1. FC Nürnberg ein Sicherheitsmanagement ein, das für die Mitarbeiter des 1. FCN verbindlich ist.

Die Grundsätze, Verpflichtungen und Ziele der 'Sicherheitspolitik des 1. FC Nürnberg' bauen auf dem Leitbild und 'Selbstverständnis des 1. FC Nürnberg und seiner Fans' auf.

Grundsätze, Verpflichtungen & Ziele

1. Die Beschäftigten des 1. FC Nürnberg verpflichten sich, durch ihr Verhalten zu einem sicheren Stadionerlebnis der Besucher beizutragen und Sicherheitsrisiken zu vermeiden.

2. Sie setzen alle für den Verein relevanten Sicherheitsbestimmungen und Vorschriften gewissenhaft um.

3. Sicherheitsstandards werden durch strukturierte Planung, Handeln und Führen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses aufrechterhalten und weiterentwickelt. Zudem wird ein Schulungskonzept auf Grundlage des DFB erarbeitet.

4. Die Beschäftigten verpflichten sich zu sicherheitsorientiertem Handeln durch gezielte und systematische Schulungsmaßnahmen sowie der Förderung des Sicherheitsverständnisses.

5. Es findet eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Dienstleistern, Lieferanten und Nachunternehmern auf Grundlage der Sicherheitspolitik statt. Zudem wird auf das Sicherheitsniveau von Dienstleistern und Lieferanten bei deren Auswahl geachtet, sowie eine fortlaufende Kontrolle im Einsatz durchgeführt.

6. Der 1. FC Nürnberg gewährleistet Fortbildungen für die verantwortlichen Mitarbeiter und fördert Verantwortungsbewusstsein und Verständnis für sicherheitsorientiertes Handeln.

7. Die Mitarbeiter des 1. FC Nürnberg verpflichten sich, bei der Erreichung der Präventions- und Sicherheitsziele eigenverantwortlich mitzuwirken und durch ihr Verhalten dazu beizutragen, ein sicheres Stadionerlebnis zu gewährleisten, Sicherheitsrisiken zu vermeiden sowie die relevanten Gesetze und Verordnungen einzuhalten.

8. Der 1. FC Nürnberg stellt in der Geschäftsstelle und im Stadion die Infrastruktur und die dazu notwendigen finanziellen Mittel für die Arbeit des Veranstaltungsleiters und Sicherheitsbeauftragten.

9. Das Sicherheitsbewusstsein der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins sowie aller externer Partner wird durch den Verein gefördert und entwickelt.

 

 

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